Nationalpark
Niedersächsisches Wattenmeer

 
 

Das Niedersächsische Wattenmeer (Weltnaturerbe) ist seit 1986 als Nationalpark unter Schutz gestellt. Neben dem Watt gehören auch Salzwiesen und Dünen, Sandbänke, Strände und Priele zu dem rd. 2800 qkm großen Nationalpark. Das Schutzgebiet beginnt am seeseitigen Deichfuß der niedersächsischen Nordseeküste zwischen dem Dollart und der Elbmündung und schließt auch die unbebauten Bereiche der Ostfriesischen Inseln mit ein.

Es erfordert ein hartes Stück Arbeit, das Bewußtsein für die hier zu bewältigenden Probleme zu schärfen, um Lösungen zu finden, die den Vorrang von Natur und Landschaft sichern und auch gleichzeitig von der Mehrheit der betroffenen Bürger nicht nur akzeptiert, sondern auch getragen werden. Von daher ist die Entwicklung dieses Nationalparks als schwierige Aufgabe zu betrachten und als Jahrhundertwerk zu sehen.

Dieser Nationalpark soll dem Menschen die Schönheit und Einzigartigkeit von Natur und Landschaft vor Augen führen und ganz besonders Formen und Möglichkeiten des Naturerlebnisses vermitteln, indem Voraussetzungen dafür gesichert bzw. verbessert werden.

 
 


Quelle: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

 
 
Die Unesco erklärte 2009 fast das ganze Wattenmeer zum Weltnaturerbe. Es umfasst den niederländischen, den niedersächsischen und den schleswig-holsteinischen Teil des Nationalparks Wattenmeer.

 
Ruhezone
Zwischenzone
Erholungszone
In der Ruhezone gelten die strengsten Schutzbestimmungen, da sich hier die wertvollsten und empfindlichsten Landschaftsteile, Pflanzen- und Tierarten des Nationalparks befinden. Das Betreten der Ruhezone wie z. B. Wattwandern, Wandern, Radfahren, Reiten und Kutschfahrten ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Flächen erlaubt. Die Brut- und Wohnstätten der dort lebenden Tiere zu fotografieren, zu filmen oder aufzusuchen ist dort nicht gestattet. Diese Einschränkungen gelten nicht nur für die Erholungssuchenden. Auch für die Landwirtschaft, die Fischerei und die Jagd kommen hier diese Einschränkungen zum tragen. Nur bestimmte hergebrachte Nutzungen durch die Ansässigen bleiben weiterhin möglich.
Die Deicherhaltung, Seenotrettung und die Strandreinigung unterliegen nicht diesen Verboten.
Die Zwischenzone ist gegenüber der Ruhezone nicht so streng geschützt. Alle Handlungen, die den Charakter des Wattenraumes einschließlich der Inseln verändern, sind hier verboten, vor allem diejenigen, die das Landschaftsbild oder den Naturgenuß beeinträchtigen. Hierzu gehören z. B. wildlebende Tiere zu stören, zu schädigen oder sie an ihren Brut- und Wohnstätten aufzusuchen, die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören. Es ist weiterhin verboten die Landschaft zu verunreinigen oder Abfall jeder Art über Bord zu werfen. Auch wenn es noch so schön sein sollte, ist es verboten Hunde frei laufen zu lassen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen Jagdausübung geschieht. Desweiteren ist es verboten, auf anderen als den dafür vorgesehenen Wegen zu zelten, Wohnwagen abzustellen, Feuerstellen einzurichten oder Feuer anzuzünden.
In der Zeit vom 1. April bis 31. Juli (Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel) ist es nicht erlaubt, das Gebiet zwischen Hauptdeich und der mittleren Tidehochwasserlinie zu betreten, dort Wasserfahrzeuge trocken fallen zu lassen oder zu reiten.
Die Erholungszone ist freigestellt für den Erholungs- und Kurbetrieb, örtliche Regelungen sind zu beachten.
 
 
 
 
 

Ein Nationalpark - Was ist das?

in einem durch einen Nationalpark geschützten Gebiet soll die Natur weitestgehend sich selber überlassen bleiben. Ein Nationalpark soll
großräumig und von besonderer Eigenart sein
vornehmliche der Erhaltung eines artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen
der Bevölkerung, sofern mit dem Schutzzweck vereinbar, zugägnlich gemacht werden
einheitlich geschützt werden
vom Menschen möglichst wenig beeinflußt sein.

Bei den Anrainerstaaten gibt es beim Schutz des Nationalpark Wattenmeer immer wieder Konflikte zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen. In Deutschland sind es die Pläne zum Offshore-Windpark und in den Niederlanden die Pläne zur Erdgasförderung und Muschelfischerei im Wattenmeer. Auf Schloß Gödens wurde im Oktober 2003 ein zweijähriges Pilotprojekt gegründet: "Internationale Wattenmeer-Schule". Während einer einwöchigen Klassenfahrt in eine Wattregion eines Nachbarlandes soll dieser Themenbereich den Schülern näher gebracht werden.

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