Geschichte des Mühlenwesens in Ostfriesland

Die erste Windmühle wurde in Ostfriesland erstmals 1424 erwähnt. Sie befand sich beim Kloster Marienkamp in der Nähe von Esens.

Auf einer von Ubbo Emmius erstellten Karte "Frisia Orientalis" von 1595 wurde 34 ostfriesische Windmühlen mit genauem Standort eingezeichnet.

Das Baurecht zum Errichten einer Mühle lag bei:
- den Inhabern der Gerichtsbarkeit
- den Landesherrn
- den Städten
- den Klöstern.

In der Regel handelte es sich bei den Mühlen um "Mattmühlen". Der Müller erhielt für seine Arbeit einen Naturallohn. Dieser bestand häufig im 16. Teil, das Matt (Metze). Matt ist von messen abgeleitet.

Mit dem Entstehen der Fehnsiedlungen wurde die Notwendigkeit weiterer Mühlen immer dringender. Die Genehmigung zog sich aus Konkurrenzgründen häufig sehr lange hinaus. In Westgroßefehn vergingen z.B. vom Bauantrag bis zur Genehmigung 19 Jahre. In Münkeboe waren es sogar 26 Jahre. Gegen Ende des 18. Jahrhundert gab es in Ostfriesland ca 120 Mühlen.  Der höchsten Bestand an Mühlen wurde 1895 mit 174 Mühlen verzeichnet.

Ein starker Rückgang ist nach 1925 (168 Mühlen) zu verzeichnen. Mitschuldig am "Mühlensterben" war u. a. die Motorisierung in den Mühlenbetrieben selbst, die am Ende des vorigen Jahrhundert mit der Einführung der Dampfmaschinen zum Antrieb der Mühlen begonnen hatten. Ihnen folgten nach dem ersten Weltkrieg Elektromotoren, die einzelne Mahlgänge antrieben.

Einsatzgebiete
Getreidemühlen
Sägemühlen
Borkmühlen
Entwässerungsmühlen